§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ralf Klein, Betreiber von MedJob Europe, Marktstraße 4, 48455 Bad Bentheim, Deutschland (nachfolgend „Anbieter" oder „MedJob Europe") und Personaldienstleistern, Zeitarbeitsunternehmen, Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen und Personalvermittlungsagenturen im Gesundheitsbereich (nachfolgend „Personaldienstleister"), die die Plattform MedJob Europe unter https://medjobeurope.eu nutzen. Der Personaldienstleister handelt bei Abschluss dieser AGB ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit der Personaldienstleister Arbeitnehmerüberlassung betreibt, ist hierfür eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG erforderlich. Für reine Personalvermittlung oder andere nicht erlaubnispflichtige Personaldienstleistungen gilt diese Voraussetzung nur, soweit die jeweilige Tätigkeit gesetzlich eine entsprechende Erlaubnis erfordert. MedJob Europe selbst betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung und keine Personalvermittlung und ist nicht Verleiher im Sinne des AÜG; verantwortlich für die Arbeitnehmerüberlassung, die erforderlichen Erlaubnisse, die Verträge und die gesetzlichen Pflichten ist ausschließlich der jeweilige Personaldienstleister.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Pakete
2.1 Testphase
Jedes Paket kann 14 Tage kostenlos getestet werden. Für die Aktivierung der Testphase ist die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode erforderlich. Nach Ablauf der Testphase wird das gewählte Paket automatisch kostenpflichtig fortgesetzt, sofern nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt wird. Eine Kündigung ist jederzeit vor Ablauf der Testphase möglich.
2.2 Pakete (monatliche Abrechnung)
| Paket | Preis/Monat | Einsätze | Standorte | Nutzer |
|---|---|---|---|---|
| Starter | 299,00 € | Bis zu 10 aktive Einsätze | 1 Standort | Bis zu 2 Nutzer |
| Professional | 699,00 € | Bis zu 50 aktive Einsätze | Bis zu 5 Standorte | Bis zu 10 Nutzer |
| Enterprise | 1.499,00 € | Bis zu 200 Einsätze | Bis zu 20 Standorte | Bis zu 25 Nutzer |
2.3 Pakete (jährliche Abrechnung, 2 Monate gratis)
| Paket | Preis/Monat (effektiv) | Jahresbetrag | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Starter | 249,00 € | 2.990,00 €/Jahr | 2 Monate gratis |
| Professional | 583,00 € | 6.990,00 €/Jahr | 2 Monate gratis |
| Enterprise | 1.249,00 € | 14.990,00 €/Jahr | 2 Monate gratis |
2.4 Leistungsumfang nach Paket
Starter-Paket
- Bis zu 10 aktive Einsätze
- 1 Standort
- Bis zu 2 Nutzer
- Bewerber-Pool & regelbasierte Matching-Basis
- E-Mail-Support
Professional-Paket
- Bis zu 50 aktive Einsätze
- Bis zu 5 Standorte
- Bis zu 10 Nutzer
- Regelbasiertes Matching & Kandidatenvorschläge
- Team-Verwaltung & Rollen
- Analytics & Reporting
Enterprise-Paket
- Bis zu 200 Einsätze
- Bis zu 20 Standorte
- Bis zu 25 Nutzer
- Regelbasiertes Matching (erweitert)
- Multi-Tenant & Mandantentrennung
- Custom Branding inklusive
- API-Zugang (Add-on)
§ 3 Registrierung und Zulassungsvoraussetzungen
Die Registrierung als Personaldienstleister setzt voraus, dass das Unternehmen über alle für seine Tätigkeit erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügt, insbesondere:
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG (bei Zeitarbeit)
- Gewerbeanmeldung und, sofern erforderlich, Handelsregistereintrag
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und branchenspezifischer Lohnuntergrenzen
- Einhaltung der geltenden Qualitätsstandards für Gesundheitsdienstleistungen
Mit der Registrierung bestätigt der Personaldienstleister das Vorliegen aller erforderlichen Zulassungen. Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit entsprechende Nachweise anzufordern.
§ 4 Vertragsschluss, Testphase und Laufzeit
Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt durch Auswahl des Pakets und Bestätigung zustande. Für die Aktivierung der 14-tägigen Testphase ist die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode erforderlich; während der Testphase fallen keine Kosten an. Nach Ablauf der Testphase beginnt die kostenpflichtige Nutzung automatisch, sofern das Abonnement nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt wurde. Monatsabonnements verlängern sich automatisch um einen Monat. Jahresabonnements verlängern sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt werden.
§ 5 Multi-Standort und Mandantenverwaltung
Das Professional- und Enterprise-Paket umfasst die Möglichkeit zur Verwaltung mehrerer Standorte und Mandanten. Jeder Mandant (z. B. Kundenunternehmen des Personaldienstleisters) wird in einem separaten, logisch getrennten Bereich verwaltet (Mandantentrennung). Der Personaldienstleister ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen Zugang zu Mandantendaten erhalten. Im Enterprise-Paket steht Custom Branding zur Verfügung.
§ 6 API-Zugang
Der API-Zugang ist als kostenpflichtiges Add-on zum Preis von 199,00 € / Monat buchbar. Der Personaldienstleister darf die API ausschließlich für eigene Geschäftszwecke nutzen. Eine Weitergabe von API-Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der API.
§ 7 Einsatzplanung und Kandidatenmatching
Das Professional- und Enterprise-Paket bietet regelbasierte Funktionen zur Einsatzplanung und für Kandidatenvorschläge. Der Anbieter selbst betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG und ist nicht Verleiher; er stellt ausschließlich die technische Plattform bereit. Die Matching-Ergebnisse sind Empfehlungen und ersetzen keine eigene rechtliche und fachliche Prüfung der Eignung eines Kandidaten. Der Personaldienstleister ist für die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften bei der Arbeitnehmerüberlassung selbst verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Höchstüberlassungsdauer (§ 1 Abs. 1b AÜG), Equal-Pay-Regelungen und Informationspflichten gegenüber dem Entleiher.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Personaldienstleister ist eigenverantwortlicher Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung von Mitarbeiter- und Kandidatendaten in seinem Account. Soweit der Anbieter Daten im Auftrag des Personaldienstleisters verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der Personaldienstleister stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten verfügt.
§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen werden monatlich bzw. jährlich elektronisch bereitgestellt und sind sofort fällig. Zusatzleistungen werden zusätzlich zum gewählten Paket berechnet und sind wie folgt buchbar: +1 zusätzlicher Standort 29,00 € / Monat, +1 zusätzlicher Mitarbeiter-Zugang 19,00 € / Monat, +10 zusätzliche Einsätze 49,00 € / Monat, API-Zugang 199,00 € / Monat. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) berechnet.
§ 10 Kündigung
Monatsabonnements sind jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar. Jahresabonnements können 30 Tage vor Laufzeitende gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Personaldienstleister gegen diese AGB, die DSGVO oder sonstige für seine Tätigkeit geltende gesetzliche Vorschriften verstößt. Soweit der Personaldienstleister Arbeitnehmerüberlassung betreibt, gilt dies insbesondere auch bei erheblichen Verstößen gegen das AÜG oder bei Wegfall der hierfür erforderlichen Erlaubnis.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung. Der Personaldienstleister haftet dem Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die aus schuldhaften Verletzungen dieser AGB oder sonstiger für seine Tätigkeit geltender gesetzlicher Pflichten entstehen. Soweit der Personaldienstleister Arbeitnehmerüberlassung betreibt, umfasst dies auch die hierfür einschlägigen Pflichten nach dem AÜG.
§ 12 Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB werden dem Personaldienstleister in geeigneter Form mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt. Änderungen von Preisen, Hauptleistungspflichten, Laufzeiten oder Kündigungsregeln werden für laufende Verträge nur wirksam, soweit der Personaldienstleister ihnen ausdrücklich zustimmt oder eine gesetzliche bzw. vertraglich wirksam vereinbarte Grundlage die Änderung erlaubt. Rein redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher, sicherheitsbezogener oder technischer Anforderungen können mitgeteilt werden, soweit sie den Personaldienstleister nicht unangemessen benachteiligen. Soweit eine Änderung eine ausdrückliche Zustimmung erfordert, wird diese gesondert eingeholt. Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten bzw. Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, ist Bad Bentheim. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.