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    Lexikon

    Pflegefachkraft: Definition und Berufsbezeichnung in Deutschland

    MedJob Europe Redaktion5. Oktober 20263 Min. Lesezeit

    Was ist eine Pflegefachkraft?

    Pflegefachkraft ist der übliche Begriff für Pflegepersonal mit abgeschlossener staatlich anerkannter Pflegeausbildung. In Stellenanzeigen, Dienstplänen und im Alltag wird er breit verwendet, auch für Personen mit älteren Abschlüssen wie Gesundheits- und Krankenpflege. Als Berufsbezeichnung nennt § 1 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) Pflegefachfrau und Pflegefachmann; das Wort Pflegefachkraft steht dort nicht. Das Bundesgesundheitsministerium und Pflegeausbildung.net nennen daneben die Bezeichnung Pflegefachperson.

    Regelung in Deutschland

    Wer die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann führen will, braucht dafür nach § 1 PflBG eine Erlaubnis. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2020 und führte die frühere getrennte Ausbildung in der Kranken- und der Altenpflege in einer generalistischen Ausbildung zusammen.

    Die Ausbildung dauert in der Regel in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre; unter bestimmten Voraussetzungen kann sie verkürzt werden. Sie besteht aus Unterricht und praktischer Ausbildung; der theoretische und praktische Unterricht umfasst mindestens 2.100 Stunden. § 4 PflBG nennt Vorbehaltsaufgaben, die nur entsprechend ausgebildetes Personal ausführen darf: die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität.

    Wer den Abschluss im Ausland erworben hat, braucht in Deutschland eine Anerkennung. Das Verfahren beschreibt der Lexikonbeitrag Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen.

    Bedeutung für die Arbeit im Gesundheitswesen

    Pflegefachkräfte planen die Pflege, führen sie durch und werten sie aus, in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Diensten. Für Bewerbungen lohnt der Blick in die Anzeige: Steht dort „Pflegefachkraft“, fordert der Arbeitgeber in der Regel einen anerkannten dreijährigen Pflegeabschluss. Was genau verlangt wird, steht in der jeweiligen Stellenanzeige. Wer bereits im Ausland als Pflegekraft gearbeitet hat, klärt vor der Bewerbung, ob der Abschluss anerkannt werden muss. Gehalt und Karrierewege behandelt der Ratgeber Pflegefachkraft: Aufgaben, Gehalt und Karriere.

    Beispiel aus der Praxis

    Im Frühdienst einer internistischen Station erhebt eine Pflegefachfrau bei der Aufnahme den Pflegebedarf einer Patientin und legt die Maßnahmen im Pflegeplan fest. Eine Pflegehelferin übernimmt danach Teile der Grundpflege nach diesem Plan. Die Planung selbst gehört zu den Vorbehaltsaufgaben und bleibt bei der Pflegefachkraft. (Das Beispiel ist fiktiv.)

    Offizielle Quellen

    Häufige Fragen

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