Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen
Was bedeutet Anerkennung?
Mit der Anerkennung prüft eine Behörde, ob ein im Ausland erworbener Berufsabschluss einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist. Sie ist vor allem für reglementierte Berufe nötig, also Berufe, die man nur mit staatlicher Erlaubnis ausüben darf. Dazu zählen die meisten Gesundheitsberufe, etwa Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen. Die rechtliche Grundlage bilden das Anerkennungsgesetz des Bundes und die Berufsgesetze der einzelnen Berufe, bei Ärzten die Bundesärzteordnung und in der Pflege das Pflegeberufegesetz.
Ablauf in Deutschland
Das folgende Verfahren gilt für Deutschland. Die Zuständigkeit liegt meist bei Landesbehörden, deshalb hängt die richtige Stelle vom Bundesland ab. Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ bietet dafür den Anerkennungs-Finder, der zuständige Stellen und benötigte Unterlagen je Beruf zeigt.
Die Behörde führt eine Gleichwertigkeitsprüfung durch. Sind die Abschlüsse gleichwertig und sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, etwa die erforderlichen Sprachkenntnisse, wird die Erlaubnis zur Berufsausübung erteilt. Bei wesentlichen Unterschieden verlangt die Behörde eine Ausgleichsmaßnahme. In der Pflege sieht § 40 Pflegeberufegesetz für Abschlüsse aus Drittstaaten (also nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz) in der Regel die Wahl zwischen einer Kenntnisprüfung und einem Anpassungslehrgang mit Abschlussprüfung vor. In bestimmten Fällen, etwa wenn Nachweise fehlen oder auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird, gelten besondere Regeln. Bei Ärztinnen und Ärzten sieht § 3 BÄO bei wesentlichen Unterschieden eine Kenntnisprüfung vor. Welche Maßnahme im Einzelfall infrage kommt, entscheidet die zuständige Behörde.
Gebühren, Unterlagen und Bearbeitungsdauer unterscheiden sich je nach Beruf und Bundesland. Welche Regeln beim Antrag gelten, klärt man mit der zuständigen Behörde.
- Zuständige Stelle über den Anerkennungs-Finder ermitteln
- Antrag mit Zeugnissen, Nachweisen und Übersetzungen einreichen
- Bescheid abwarten: gleichwertig oder wesentliche Unterschiede
- Bei Unterschieden: Kenntnisprüfung oder (in der Pflege) Anpassungslehrgang
Bedeutung für die Arbeit im Gesundheitswesen
In einem reglementierten Gesundheitsberuf darf man in Deutschland in der Regel nur mit Anerkennung und staatlicher Erlaubnis arbeiten; Ausnahmen regelt das jeweilige Berufsgesetz. Arbeitgeber fragen deshalb nach dem Stand des Verfahrens, bevor sie einen Arbeitsvertrag anbieten. Wer sich bewirbt, sollte Antragsdatum, zuständige Behörde und vorhandene Bescheide im Lebenslauf oder Anschreiben nennen. Für andere Länder gelten andere Regeln; dieser Beitrag beschreibt nur Deutschland.
Beispiel aus der Praxis
Eine Pflegekraft mit einem Abschluss aus einem Drittstaat bekommt von einer Klinik eine Stellenzusage unter Vorbehalt. Sie beantragt die Anerkennung als Pflegefachfrau bei der zuständigen Behörde. Im Bescheid steht, dass wesentliche Unterschiede bestehen. Sie entscheidet sich für die Kenntnisprüfung und bereitet sich darauf vor. Nach bestandener Prüfung und bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen erhält sie die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen. (Das Beispiel ist fiktiv.)
Offizielle Quellen
Häufige Fragen
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